


Mit dem Euratom - Vertrag wird in der EU seit Jahrzehnten eine gigantische einseitige Förderung der Atomindustrie betrieben. Diese Förderungen sind höher als für alle anderen Energieformen zusammengenommen und blockieren den heute dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien.Das Volksbegehren "RAUS aus EURATOM" hat das Ziel, eine Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM zu erreichen, und damit die Förderung der europäischen Atomindustrie mit österreichischen Steuergeldern zu beenden.
Eine breite Plattform österreichischer Umweltorganisationen (derzeit 82 Organisationen) ruft zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag auf. Seit 2007 wurde eine Unterschriftenaktion durchgeführt, seit Februar 2010 wurde auch ein Volksbegehren eingeleitet.
Die Unterstützungserklärung herunterladen, und mit dieser und einem amtlichen Lichtbildausweis auf das Gemeindeamt gehen. Ganz wichtig: Die Unterstützungserklärung erst vor dem Beamten auf dem Gemeindeamt unterschreiben! Die Unterschrift wird auf der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind, bestätigt. Unterstützungserklärungen abgeben kann jede Österreicherin, jeder Österreicher, der/die das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Gemeinden wurden gebeten, die Unterstützungserklärungen gesammelt an die Organisatoren weiterzuleiten. Wenn 8.032 Unterstützungserklärungen zusammen sind, wird beim Innenministerium um die Einleitung des EURATOM-Volksbegehrens angesucht.
Das erste Ziel, eine mächtige Atomindustrie zu schaffen, ist erreicht: heute ist die (erweiterte) EU der weltweit führende Erzeuger von Atomstrom mit 156 Reaktoren in Betrieb, die 32% des Strombedarfs decken. Das zweite Ziel, der Wohlstand der Völker, ist hingegen durch die Atomenergie dauerhaft bedroht: Mehr als 100.000 Tonnen Atommüll aus abgebrannten Brennelementen liegen in provisorischen Lagern, weil trotz Milliardenförderungen für die Forschung bis heute keine Lösung für die Endlagerung gefunden wurde. Jährlich kommen ca. 5700 Tonnen hochgradig strahlenden Materials hinzu. Dazu kommen die großen Gefahren der Weiterverbreitung und Verwendung für die Herstellung von Atomwaffen. Ein besonderes Risiko stellt auch die Verletzbarkeit nuklearer Anlagen durch Terrorangriffe dar.
Dieser schlimmen Bilanz zum Trotz schickt man sich nun an, ein weiteres Faß ohne Boden zu öffnen: riesige Summen für die Risikotechnologie Kernfusion, die "größere Schwester" der Kernspaltung. Wenn die Herausforderungen dieser Technik überhaupt jemals gemeistert werden sollten, so sind selbst Befürworter der Ansicht, daß mit einem kommerziellen Einsatz nicht vor 50 Jahren zu rechnen ist. Im laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für 2007-2013 sind für den Bereich Atomenergie 3,6 Mrd. Euro vorgesehen, der Löwenanteil davon für die Kernfusion, während alle anderen Energien nur 2,4 Milliarden Euro bekommen. Der österreichische Beitrag für EURATOM beträgt 40 Millionen Euro im Jahr, das ist mehr, als die gesamte inländische Förderung des Bundes für die Erforschung erneuerbarer Energien.
Österreich und andere EU-Länder, die keine Atomkraftwerke haben, oder aus der Atomkraft aussteigen wollen, sind als EU-Mitglieder auch an den EURATOM-Vertrag gefesselt und gezwungen, diese verfehlte Politik mitzutragen. Auch das europäische Parlament hat bei der Vergabe der Euratom-Mittel keine Entscheidungskompetenz. Die Kommission hat allein das Sagen. Erst unlängst setzte sie sich über einen Beschluß der EU-Parlamentarier hinweg, die wenigstens zwei Drittel der für nicht-nukleare Forschung vorgesehenen Gelder für Erneuerbare Energien widmen wollten.
Aus einem Rechtsgutachten zu EURATOM von Prof. Dr. Bernhard Wegener (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)1 geht klar hervor: Die Mitgliedstaaten der EU können den EURATOM-Vertrag einvernehmlich oder auch einseitig kündigen. Dies ist sowohl nach dem Völkerrecht als auch nach EU-Recht möglich:
"8. Der Euratom-Vertrag kann unter Berufung auf den ordentlichen Kündigungsgrund des Art. 56 Abs.1 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention (Natur des Vertrages) einseitig gekündigt werden.
9. Der Euratom-Vertrag kann unter Berufung auf den außerordentlichen Kündigungsgrund des Art. 62 Abs.1 der Wiener Vertragsrechtskonvention (Grundlegende Änderung der Umstände) einseitig gekündigt werden."
Erhaltenswerte Regelungen des EURATOM-Vertrags, wie z.B. im Bereich der Strahlensicherheit, können und sollen in neuen Vertragsstrukturen übernommen werden. Es gibt heute keinen Grund mehr für die einseitige Bevorzugung einer Energieform, die seit 50 Jahren keine Lösung für die chronischen Sicherheitsprobleme und für Endlagerung gebracht hat, und wirtschaftlich erfolgreich immer nur für die Betreiber und nie für die Staaten gewesen ist.
Unterschriftenliste herunterladen: www.arge-ja.at/herunterladen/raus_aus_euratom.pdf
