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Undemokratischer EU-Reformvertrag- Verfassungsklagen in Deutschland und Österreich

Verfassungsklagen gegen den
EU-Reformvertrag

Die Demokratie ist die politische Form der Freiheit.
Mit dem EU-Reformvertrag würden Demokratie und Rechtsstaat gefährlich ausgehöhlt. In Deutschland wurde eine Verfassungsklage bereits eingereicht, und auch in Österreich sind Klagen in Vorbereitung.
Es geht um nichts weniger als die Freiheit.

In Deutschland wurde nach der Ratifizierung des EU-Reformvertrags durch den Bundesrat am 23.5.2008 auf Initiative des Abgeordneten Peter Gauweiler (CSU) eine Klage gegen den Vertrag wegen Widerspruch zum Grundgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingebracht. Gauweiler hatte dort bereits im Jahr 2005 eine Klage gegen die damalige EU-Verfassung geführt und erreicht, daß der deutsche Bundespräsident Horst Köhler die EU-Verfassung nicht unterzeichnen durfte und diese daher in Deutschland niemals rechtskräftig ratifiziert wurde.

Die damalige und die jetzige Klagsschrift wurden von dem Professor für öffentliches Recht, Univ.-Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider erstellt. Auch in Österreich wird eine Klage eingebracht werden, die Prof. Schachtschneider in Zusammenarbeit mit österreichischen Universitätsprofessoren für die überparteiliche Plattform "Ja zu Österreich, nein zur EU" formuliert hat. Die Klagsschrift für Österreich wird sich von der deutschen aufgrund der unterschiedlichen Verfassungslage erheblich unterscheiden. Die österreichische Rechtslage ermöglicht auch nicht, wie in Deutschland, daß der Verfassungsgerichtshof mit einer einstweiligen Verfügung dem Bundespräsidenten die Unterzeichnung des Vertrages untersagen könnte, ein Einspruch ist nur im Nachhinein möglich.

Das Ziel der Klage ist :
1. die Verfassungswidrigkeit des EU-Reformvertrags wegen seiner Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaat zu zeigen
2. die durch Parlament und Bundesrat erfolgte Ratifizierung des EU-Reformvertrages daher für nichtig zu erklären,
3. eine Ratifizierung ausschließlich durch die Verpflichtung zu einer Volksabstimmung zu ermöglichen.

Nahezu eine Diktaturverfassung

Höchst bedenklich ist, daß durch die weitgehenden Ermächtigungen im Vertrag der europäische Rat in fast allen Politikbereichen später die Verfassung willkürlich abändern kann.

Prof. Schachtschneider dazu: “Genau genommen schafft der neue Artikel 33 Absatz 6 des Verfassungsvertrages über die EU eine Diktaturverfassung (Anm. der Red.: entspricht Artikel 48 Absatz 6 über das “vereinfachte Änderungsverfahren” in der nun erschienenen konsolidierten Fassung). Er ermächtigt den europäischen Rat, die Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der Kommission, dem Präsidenten des Rates die gesamten Regelungen eines bestimmten Teils, die gesamten innenpolitischen Regelungen, die Wirtschaftsverfassung, die Sozialverfassung, die Währungsverfassung, aber auch die Verbraucherregelungen, die Umweltregelungen und den gesamten Bereich des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das ist das Polizeirecht und das Strafrecht und viele andere Bereiche mehr. Praktisch die gesamten Politikbereiche außer der Außenpolitik ganz oder zum Teil zu ändern. Nur durch Beschluß. Das Europäische Parlament wird dabei nur angehört, die Mitgliedsstaaten müssen nach ihren Verfassungen zustimmen, aber das bedeutet nur, daß die Regierungschefs zustimmen müssen.”

“Nach der Regelung ist es völlig klar, daß die nationalen Parlamente an diesem Verfahren nicht beteiligt werden. Denn es ist keine Ratifikation nötig, es ist kein völkerrechtlicher Vertrag der geschlossen wird, sondern es ist ein politischer Organakt des Europäischen Rates. Im übrigen dürfen auch die Zuständigkeiten nicht erweitert werden. Aber die sind unendlich weit. Alle Politikmöglichkeiten sind in den Zuständigkeiten geregelt. Also wir sind schutzlos einer Änderung der Verfassungslage in allen Mitgliedstaaten - auch in Österreich - ausgeliefert, wenn die Staats- und Regierungschefs das wollen. Nur der Bundeskanzler kann das verhindern. Ob er das wollen wird, angesichts des neuen politischen Systems der Absprachen unter den Staats- und Regierungschefs. Das ist die wirkliche Entdemokratisierung. Ich denke, daß diese Regelung völlig untragbar ist. Ich hoffe auch, daß sie beim deutschen Bundesverfassungsgericht scheitern wird, ich werde alles tun um das zu ermöglichen.” (...)

“Ohne Demokratie, oder wenn die politischen Verhältnisse nur demokratisch genannt werden und es aber nicht sind, so war es ja auch in der DDR, gehen all diese Entwicklungen in Europa... die wir der Aufklärung und dem Christentum verdanken, verloren, und ohne demokratische Strukturen entwickelt sich - hat sich entwickelt - ein bürokratischer Zentralismus, der letztlich diktatorische Züge hat. Ohne Demokratie haben die Völker, insbesondere auch die Österreicher keine Möglichkeit mehr ihr Schicksal zu bestimmen. Weder im Inneren noch nach Außen.”*

Die in der Österreichischen Verfassung verankerte Neutralität würde laut Schachtschneider auf einen einzigen Fall reduziert, die Entbindung von der Beistandsverpflichtung im Falle eines Angriffs auf einen EU-Mitgliedstaat. Alle anderen EU-Militäreinsätze im Rahmen sogenannter Krisenbewältigung oder Terrorbekämpfung wären von Österreich mitzutragen.

Eine weitere Klage in Österreich gegen den EU-Reformvertrag soll dem Vernehmen nach von Prof. Adrian Hollaender eingebracht werden, in Deutschland durch die ÖDP (Ökologisch-demokratische Partei).

(*) Aus einem Interview der Initiative "Rettet Österreich" mit Prof. Schachtschneider
http://rettet-oesterreich.at/fileadmin/res/
Interview%20Prof.Dr.K.A.Schachtschn.pdf

(Neue Argumente Folge 110, Juni 2008)

Österreichischer Verfassungsgerichtshof weist Klage gegen die EU-Verträge zurück Die von einer Bürgerinitiative im Oktober des Vorjahres eingereichte Klage gegen die Verfassungswidrigkeit der EU-Verträge wurde zurückgewiesen.

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