Arge Ja zur Umwelt, Nein zur Atomenergie



Ein Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag ist möglich

Österreich raus aus EURATOM!

Mit dem Euratom - Vertrag wird in der EU seit Jahrzehnten eine gigantische einseitige Förderung der Atomindustrie betrieben. Diese Förderungen sind höher als für alle anderen Energieformen zusammengenommen und blockieren den heute dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien.

Eine breite Plattform österreichischer Umweltorganisationen (derzeit 89) ruft zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag auf.

Raus aus EURATOM
50 Jahre sind genug!

Mit dem Euratom - Vertrag wird in der EU seit Jahrzehnten eine gigantische einseitige Förderung der Atomindustrie betrieben. Diese Förderungen sind höher als für alle anderen Energieformen zusammengenommen und blockieren den heute dringend nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien.

"In dem Bewußtsein, daß die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt", haben die sechs Gründerstaaten der heutigen EU 1957 den EURATOM- Vertrag geschlossen. Sie wollten "die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie schaffen, die zum Wohlstand ihrer Völker beiträgt". Die Instrumente hierfür waren verbilligte Kredite für Kraftwerksprojekte und eine großzügige Förderung der Nuklearforschung.

Das erste Ziel, eine mächtige Atomindustrie zu schaffen, ist erreicht: heute ist die (erweiterte) EU der weltweit führende Erzeuger von Atomstrom mit 156 Reaktoren in Betrieb, die 32% des Strombedarfs decken. Das zweite Ziel, der Wohlstand der Völker, ist hingegen durch die Atomenergie dauerhaft bedroht: Mehr als 100.000 Tonnen Atommüll aus abgebrannten Brennelementen liegen in provisorischen Lagern, weil trotz Milliardenförderungen für die Forschung bis heute keine Lösung für die Endlagerung gefunden wurde. Jährlich kommen ca. 5700 Tonnen hochgradig strahlenden Materials hinzu. Dazu kommen die großen Gefahren der Weiterverbreitung und Verwendung für die Herstellung von Atomwaffen. Ein besonderes Risiko stellt auch die Verletzbarkeit nuklearer Anlagen durch Terrorangriffe dar.

 Forschungsgelder für Energie im 7. Forschungsrahmenprogramm 2007-2013 . Quelle: Sonnenzeitung 4/2006 Dieser schlimmen Bilanz zum Trotz schickt man sich nun an, ein weiteres Faß ohne Boden zu öffnen: riesige Summen für die Risikotechnologie Kernfusion, die "größere Schwester" der Kernspaltung. Wenn die Herausforderungen dieser Technik überhaupt jemals gemeistert werden sollten, so sind selbst Befürworter der Ansicht, daß mit einem kommerziellen Einsatz nicht vor 50 Jahren zu rechnen ist. Im laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm für 2007-2013 sind für den Bereich Atomenergie 3,6 Mrd. Euro vorgesehen, der Löwenanteil davon für die Kernfusion, während alle anderen Energien nur 2,4 Milliarden Euro bekommen*. Der österreichische Beitrag für EURATOM beträgt 40 Millionen Euro im Jahr, das ist mehr, als die gesamte inländische Förderung des Bundes für die Erforschung erneuerbarer Energien.

Euratom ist undemokratisch

Österreich und andere EU-Länder, die keine Atomkraftwerke haben, oder aus der Atomkraft aussteigen wollen, sind als EU-Mitglieder auch an den EURATOM-Vertrag gefesselt und gezwungen, diese verfehlte Politik mitzutragen. Auch das europäische Parlament hat bei der Vergabe der Euratom-Mittel keine Entscheidungskompetenz. Die Kommission hat allein das Sagen. Erst unlängst setzte sie sich über einen Beschluß der EU-Parlamentarier hinweg, die wenigstens zwei Drittel der für nicht-nukleare Forschung vorgesehenen Gelder für Erneuerbare Energien widmen wollten.

(*) Sonnenzeitung 4/2006, S.30

Ein Ausstieg aus EURATOM ist möglich

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1.12.2009 ist die Möglichkeit eines Austritts eines EU-Staates aus dem EURATOM-Vertrag auch explizit ermöglicht, insofern die allgemeine Austrittsklausel in Artikel 50 des Lissabon-Vertrags auch in die diesem angefügte überarbeitete Fassung des EURATOM-Vertrags (Artikel 106a) übernommen wurde.

Lissabon-Vertrag Artikel 50, Absatz 1(bereinigte Fassung)

"(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten."

In Artikel 106a Absatz 1 der bereinigten Fassung des Euratom-Vertrages wird dieser Artikel 50 des Lissabon-Vertrag ausdrücklich als auch für den Euratom-Vertrag gültig angeführt:

" (1) Artikel 7, die Artikel 13 bis 19, Artikel 48 Absätze 2 bis 5 und die Artikel 49 und 50 des Vertrags über die Europäische Union, Artikel 15, die Artikel 223 bis 236, die Artikel 237 bis 244, Artikel 245, die Artikel 246 bis 270, die Artikel 272, 273 und 274, die Artikel 277 bis 281, die Artikel 285 bis 304, die Artikel 310 bis 320, die Artikel 322 bis 325 und die Artikel 336, 342 und 344 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie das Protokoll über die Über gangsbestimmungen gelten auch für diesen Vertrag."